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Bundesfinanzministerium veröffentlicht Schreiben zum deutschen Umsatzsteuerrecht nach einem „harten“ Brexit

Mit Blick auf einen möglichen „harten“ Brexit zum 12. April 2019 hat das Bundesfinanzministerium am 8. April 2019 eine Stellungnahme zu den Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuergesetz veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium gibt in seinem am 8. April 2019 veröffentlichten Schreiben konkrete Hinweise zu Übergangsszenarien bei Lieferungen, Konsignationslagerumsätzen und Dauerleistungen im Falle eines „harten“ Brexit.  Zudem werden notwendige prozessuale Anpassungen im Bereich MOSS, Vorsteuervergütungsverfahren, Marktplatzhaftung und USt-ID Nummern-Bestätigungsverfahren herausgestellt.

Das BMF-Schreiben bestätigt unsere bisher im Rahmen unserer Newsletter-Reihe getroffenen Annahmen hinsichtlich möglicher umsatzsteuerlicher Auswirkungen im Falle eines „harten“ Brexit.

Ob und wann es gegebenenfalls zu einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union kommt, bleibt abzuwarten. Wir empfehlen weiterhin die Entwicklungen der kommenden Wochen zu beobachten, um Ihr Unternehmen bestmöglich auf potentiellen Auswirkungen vorzubereiten.

Wir unterstützen Sie gern dabei, die sich für Ihr Unternehmen ergebenden Änderungen aus dem Brexit zu identifizieren und die erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung an die neuen Regelungen bereits jetzt vorzunehmen. Sprechen Sie uns gerne an.