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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Wolfgang Zündorf

Dipl.-Kfm.
Dr. Wolfgang Zündorf

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

zuendorf@stueckmann.de
+49 521 2993152

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Assistenz

Viele halten das Steuerrecht für eine eher trockene Materie. Sie denken, dass die an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gerichteten Fragestellungen überwiegend gleich sind. Und doch ist meine Arbeit sehr abwechslungsreich, denn die konkreten Situationen sind immer wieder anders und können oft mit Kreativität deutlich optimiert werden.

Eine Herausforderung meines Berufs ist, dass sich das Steuerrecht permanent ändert. Eine andere besteht in der Notwendigkeit, das Steuerrecht stets in seiner Wechselwirkung mit dem Gesellschaftsrecht, dem sonstigen Wirtschaftsrecht und den persönlichen Wünschen unserer Mandanten zu betrachten. Daraus die richtigen Schlüsse und Gestaltungsvorschläge abzuleiten, ist für mich der Reiz, den ich an meinem Beruf sehr schätze.

Um etwas erreichen zu können, bin ich auch auf den „guten Draht“ zu unseren Mandanten angewiesen. Deshalb suche ich den direkten Kontakt zu ihnen und treffe sie lieber zweimal zu viel als einmal zu wenig. Auf diese Weise kann ich ihre wirtschaftliche und persönliche Situation so gut kennenlernen und in meine Beratung einbeziehen, dass wir gemeinsam die besten Ergebnisse erzielen.

Nun schon seit 30 Jahren bei HLB Stückmann arbeiten zu dürfen, ist ein wirkliches Geschenk. Vom professionellen Umfeld im Büro über unsere außerordentlich gute digitale Ausstattung bis zu den sehr netten, hilfsbereiten und vor allen Dingen kompetenten Kollegen fügt sich hier alles zu einem stimmigen Ganzen zusammen. Und das i-Tüpfelchen sind unsere anspruchsvollen Mandanten, die kreative und passgenaue Lösungen sehr zu schätzen wissen.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Komplexe steuerliche Gestaltungen im In- und Ausland
  • Prüfung und Beratung von mittelständischen, international ausgerichteten Konzernen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften

Weiteres Engagement:

  • Leiter der Steuerabteilung HLB Stückmann
  • Mitglied im Arbeitskreis „Steuern und Rechnungslegung“ der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
  • Langjähriges Mitglied im „Finanz- und Steuerausschuss“ der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Vita:

  • Jahrgang 1958
  • Seit 1990 bei HLB Stückmann
  • Partner seit 1998
 
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Veröffentlicht: 18. Dezember 2020

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Anmerkung zu BFH Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs v. e. KG

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November 2020

Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile im notwendigen SBV II bei einer Personengesellschaft gehalten werden.

Beck-Zeitschrift DStR-K 2020, S. 305 eine Anmerkung zum BFH, Urt. v. 28.5.2020 – IV R 17/17
 
04. September 2020

Steuerlicher Abzug der Kosten für die Erstausrüstung bestehender Kassen mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE)

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Juni 2020

Ein Antrag nach § 8d Abs. 1 S. 5 KStG kann noch bis zum Eintritt der Bestandskraft gestellt werden – eine Anmerkung zu FG Niedersachsen, Urt. v. 28.11.2019 - 6 K 356/18

SteuK 20/2020, S. 160
 
Februar 2019

Steuertipp des Monats. Abgeltungsteuer - Aktienanleger mit einem Hang zu Fehlspekulationen dürfen sich freuen: Ein Urteil erlaubt ihnen, die Verluste geltend zu machen

Impulse 2/2019, S. 24/Rubrik Steuertipp

 
 

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