

Dipl.-Kfm.
Jan Borowski, M.A.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
borowski@stueckmann.de
+49 521 2993357
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Tätigkeitsschwerpunkte:
- Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
- Begleitung von M&A-Transaktionen, insbesondere Due-Diligence-Prüfungen
- Steuerliche Beratung mittelständischer Unternehmen und deren Gesellschaftern
- Nachhaltigkeit
Weitere Aktivitäten:
- Lehrbeauftragter an der Hochschule Osnabrück
Vita:
- Seit 2017 bei HLB Stückmann
Öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht
Am 30.9.2022 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichtes ab dem Jahr 2024 veröffentlicht (sog. öffentliches Countryby-Country Reporting). Ziel ist es, Ertragsteuerinformationen multinationaler Unternehmen für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Auf diese Weise soll eine Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl in den Ländern leisten, wo sie tätig sind.
Veröffentlichung des Entwurfs eines Änderungsstandards zum Konzernlagebericht und zur Kapitalflussrechnung
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hat am 6.1.2023 den Entwurf eines Änderungsstandards zum Konzernlagebericht (DRS 20) und zur Kapitalflussrechnung (DRS 21) veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen formal an die Gesetzeslage anzupassen, Anwenderfragen zu adressieren sowie Unklarheiten zu bereinigen. Daneben werden einige redaktionelle Änderungen an den beiden Standards vorgenommen.
Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen
Die unterschiedliche Art der handelsrechtlichen Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherungsansprüchen kann dazu führen, dass deren Wertansätze in der Bilanz auseinanderfallen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat einen Rechnungslegungshinweis veröffentlicht, der anhand relevanter Praxisfälle Grundsätze einer „kongruenten Bewertung“, d. h. eine der Höhe nach (ggf. in Teilen) übereinstimmende Bewertung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung und der Pensionsrückstellung, darlegt und Hilfestellung bietet.
Handelsrechtliche Bilanzierung von Immobilien
Der immobilienwirtschaftliche Fachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Immobilien im handelsrechtlichen Jahresabschluss verabschiedet. Der Fachausschuss adressiert darin vor allem Zweifelsfragen zur Bilanzierung bebauter und unbebauter Grundstücke im Anlage- und Umlaufvermögen.
Handelsrechtliche Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud Computing
Eine in der Cloud lediglich zur Nutzung bereitgestellte Software kann das nutzende Unternehmen mangels Eigentums an der Software nicht aktivieren. Allerdings wird entsprechende Software häufig durch Customizing auf die speziellen Bedürfnisse des nutzenden Unternehmens angepasst. Die Aktivierungsmöglichkeit bzw. -pflicht der Kosten eines solchen Customizings ist umstritten und eröffnet somit Bilanzierungsspielräume.
Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung
Der Krieg in der Ukraine hat zu massiven Verwerfungen in der globalisierten Wirtschaft geführt. Die Auswirkungen sind in vielen Wirtschaftsbereichen messbar und müssen in der Rechnungslegung von Unternehmen berücksichtigt werden. Dies sollte sofort erfolgen und nicht erst im nächsten Jahresabschluss.
Geplante Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung
Die nichtfinanzielle Erklärung soll zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden. Alle großen Gesellschaften sollen ab dem Geschäftsjahr 2023 berichtspflichtig werden.Grundsatz der Stetigkeit im Jahresabschluss
Einmal ausgewählte Bilanzierungsmethoden sind grundsätzlich stetig anzuwenden. Abweichungen hiervon sind nur in sachlich begründeten Fällen möglich. Die Corona-Pandemie kann eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes rechtfertigen.Erfassung von Corona-Finanzhilfen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Corona-Finanzhilfen sind als steuerpflichtige Erträge im Jahresabschluss zu erfassen. Die Erfassung erfolgt in dem Geschäftsjahr, welches die relevanten Fördermonate umfasst, in vielen Fällen also bereits im Jahresabschluss 2020.Lieferkettengesetz
Ziel des geplanten Lieferkettengesetzes ist es, Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen.Prüfungsschwerpunkte von ESMA und DPR für 2021
ESMA und DPR haben ihre Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse des Geschäftsjahres 2020 kapitalmarktorientierter Unternehmen veröffentlicht.Abgrenzung der Bilanzierungsmethoden von Schätzungen nach IFRS
Die Abgrenzung zwischen Änderungen der Bilanzierungsmethoden und Schätzungsänderungen wird durch die Neufassung des IAS 8 vom 12.2.2021 unterstützt.Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Jahresabschlüsse
In der Steuerbilanz sind besondere steuerliche Wahlrechte zur Optimierung möglicher Verlustrückträge und Verlustvorträge geeignet auszuüben.Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen
Aufgrund der Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ können Restrukturierungen in Unternehmen erforderlich werden. Die Aufwendungen für Restrukturierungen sind im Jahresabschluss zu passivieren, wenn hierfür eine Außenverpflichtung besteht.Fachgebiete

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