Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Veröffentlicht: 19. November 2024
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 4-2024
Von:
Evelyn Osang
Die Bundesregierung hat am 18.9.2024 den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland weiter auszubauen, insbesondere für Geringverdiener und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Zentrale Änderungen umfassen die Erweiterung des Sozialpartnermodells, eine verbesserte Förderung für Geringverdiener durch Anhebung und Dynamisierung der Einkommensgrenze sowie die Erhöhung des Förderbetrags.
Rund 46 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit keine Betriebsrente. Besonders in kleinen Unternehmen oder bei Geringverdienern bestehen Lücken, die geschlossen werden sollen.
Dazu hat die Bundesregierung am 18.9.2024 den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die betriebliche Altersvorsorge weiter auszubauen und für mehr Beschäftigte zugänglich zu machen. Die Betriebsrente soll als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente gestärkt und breiter verankert werden. Hiervon sollen insbesondere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Geringverdiener profitieren.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
- Erweiterung des Sozialpartnermodells – Das im Jahr 2018 eingeführte, auf Tarifverträgen basierende Sozialpartnermodell wird ausgebaut. Unternehmen und ihre Beschäftigten können nun einfacher bei bereits bestehenden Modellen mitmachen.
- Verbesserte Förderung für Geringverdiener – Die Einkommensgrenze für den staatlichen Förderbetrag wird auf 2.718 € monatlich angehoben. Diese Grenze wird dynamisiert, um zu verhindern, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen aus der Förderung fallen.
- Erhöhung des Förderbetrags – Ab dem Jahr 2025 soll der maximale Förderbetrag von 288 € auf 360 € angehoben werden. Damit werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge bis zu 1.200 € (bisher: 960 €) gefördert.
- Flexiblere Auszahlungsmodelle – Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
HINWEIS
Die im Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz enthaltenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass mehr Arbeitnehmer im Alter von guten Betriebsrenten profitieren können und somit ihre finanzielle Absicherung im Ruhestand verbessert wird. Da das Gesetzgebungsverfahren aber noch ganz am Anfang steht, bleibt abzuwarten, welche Veränderungen sich noch ergeben.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich: