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Steuerpläne der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025

Veröffentlicht: 27. Mai 2025 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2025
Von: Prof. Dr. Oliver Middendorf

Der neue Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ der neuen Bundesregierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, sieht zahlreiche steuerliche Änderungen vor, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

 

Der am 5.5.2025 unterschriebene Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält folgende wesentliche Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen:

Steuerliche Änderungen für Unternehmen

  • Unternehmen können in den Jahren 2025 bis 2027 eine 30 %ige degressive Abschreibung auf neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vornehmen (sog. Investitions-Booster).
  • Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 schrittweise von derzeit 15 % innerhalb von fünf Jahren auf 10 % gesenkt.
  • Das Optionsmodell, nach dem sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können, soll wesentlich verbessert werden.
  • Deutliche Verbesserungen sollen auch für die The­saurierungsbegünstigung, nach der Personengesellschaften und Einzelunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen thesaurierte Gewinne mit einem begünstigten Steuersatz von 28,25 % besteuert werden können, erfolgen.
  • Zudem soll geprüft werden, ob ab 2027 neu gegründete gewerbliche Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform stets wie Kapitalgesellschaften besteuert werden können.
  • Zur Förderung der E-Mobilität ist eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge vorgesehen. Zudem sollen E-Dienstwagen bei Anwendung der 1-%-Regelung durch Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 € begünstigt werden.
  • Im Bereich der Gewerbesteuer soll der Mindest­hebesatz von 200 % auf 280 % angehoben und Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen bekämpft werden.
  • Die Forschungszulage soll deutlich verbessert und vereinfacht werden.
  • Arbeiten auf internationaler Ebene für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer werden unterstützt, wobei grundsätzlich an der Mindeststeuer für große Konzerne festgehalten wird.
  • Ab 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Getränke.

Steuerliche Änderungen für Privatpersonen

  • Ab dem 1.1.2026 soll eine einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer gelten. Derzeit kann die Pauschale von 38 Cent erst ab dem 21. Entfernungskilometer angesetzt werden, während die Pauschale für die ersten 20 Kilometer 30 Cent beträgt.
  • Zuschläge für Mehrarbeit (Überstunden) sollen künftig steuerfrei sein.
  • Freiwillig weiterarbeitende Rentner erhalten ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine Steuerbefreiung von bis zu 2.000 € auf ihr Gehalt.
  • Kleine und mittlere Einkommen sollen schrittweise durch die Senkung der Einkommensteuer entlastet werden.
  • Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag soll erhöht oder weiterentwickelt werden, um die finanzielle Situation Alleinerziehender zu verbessern.
  • Um das Ehrenamt zu stärken, soll die Übungsleiterpauschale auf 3.300 € (bisher: 3.000 €) und die Ehrenamtspauschale auf 960 € (bisher: 840 €) erhöht werden.

Weitere steuerliche Maßnahmen

  • Auf europäischer Ebene soll die Einführung einer Finanztransaktionssteuer unterstützt werden.
  • Bei der Stromsteuer soll eine schnelle Entlastung um mindestens 5 Cent pro kWh erfolgen.
  • Die Kosten für energetische Sanierungen geerbter Immobilien werden steuerlich absetzbar.
  • Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 € wird eine Registrierkassenpflicht eingeführt.
  • Die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll abgeschafft werden.
  • Im Bereich der Gemeinnützigkeit soll die Freigrenze für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 € erhöht, der Katalog der gemeinnützigen Zwecke modernisiert und gemeinnützige Organisationen mit geringen Einnahmen von der zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.

FAZIT

Der Koalitionsvertrag 2025 bringt umfassende steuerliche Änderungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Viele Maßnahmen stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt und ihre tatsächliche Umsetzung hängt von der Haushaltslage ab. Zudem bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der Maßnahmen konkret erfolgen wird.

Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Oliver Middendorf

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

+49 40 822169034

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Steuerberatung

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 2-2025

Veröffentlicht: 26. Mai 2025

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