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Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

Veröffentlicht: 27. August 2024 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2024
Von: Evelyn Osang

Die Bundesregierung hat am 24.7.2024 den Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen. Zur Sicherung des Existenzminimums ist die Anhebung des Grund- und des Kinderfreibetrags für das laufende Jahr geplant. Die Anpassung ist erforderlich, da die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als prognostiziert gestiegen sind.

 

Am 24.7.2024 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“. Zur Sicherung des Existenzminimums ist die Anhebung des Grund- und des Kinderfreibetrags für das laufende Jahr erforderlich, da die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als prognostiziert gestiegen sind.

Dazu sieht der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vor, die rückwirkend zum 1.1.2024 zur Anwendung kommen sollen:

  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von derzeit 11.604 € auf 11.784 € angehoben werden und damit alle steuerpflichtigen Personen entlasten.
  • Der Kinderfreibetrag soll von derzeit 6.384 € auf 6.612 € steigen.

Die obigen Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf den Einbehalt der Lohnsteuer. Zur Vermeidung von Bürokratiekosten, die durch die Änderung einzelner Abrechnungen entstehen würden, sollen die Maßnahmen erst in der Gehalts- und Lohnabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt werden. Hierzu wird die Finanzverwaltung geänderte Programmabläufe veröffentlichen.

HINWEIS

Da das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am Anfang steht, bleibt abzuwarten, welche Veränderungen sich noch ergeben.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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