Aktuelles zum Steuerfortentwicklungsgesetz
Veröffentlicht: 19. November 2024
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 4-2024
Von:
Luca Beckmann,
Evelyn Osang
Am 26.9.2024 hat der Bundestag zum ersten Mal über den Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes debattiert. Bereits in diesem frühen Stand des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Gesetzentwurf um Maßnahmen zur „Unterstützung der Autoindustrie und ihrer Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität“ ergänzt.
Der Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes, das die Bundesregierung am 24.7.2024 beschlossen hatte und über dessen wichtigsten steuerlichen Maßnahmen wir in der Ausgabe 3/2024 (Seite 6 f.) berichteten, wurde am 26.9.2024 zum ersten Mal im Bundestag debattiert. Bereits in diesem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Gesetzentwurf um folgende Maßnahmen zur „Unterstützung der Autoindustrie und ihrer Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität“ ergänzt:
- Für reine Elektro-Fahrzeuge, die zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 erworben werden, wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Diese beträgt im ersten Jahr 40 %, im zweiten Jahr 24 %, im dritten Jahr 14 %, im vierten Jahr 9 %, im fünften Jahr 7 % und im sechsten Jahr 6 % der Anschaffungskosten.
- Arbeitnehmer, die einen reinen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil derzeit nicht mit 1 %, sondern mit 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bruttolistenpreis nicht mehr als 70.000 € beträgt. Dieser Betrag soll für reine Elektro-Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden, auf 95.000 € angehoben werden.
Zudem hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und u. a. die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von den geplanten 800 € auf künftig 1.000 € vorgeschlagen. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung aus haushälterischen Gründen aber nicht umsetzbar.
HINWEIS
Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich noch weitere Anpassungen entweder durch Aufnahme von Änderungsanträgen oder durch Streichung geplanter Maßnahmen ergeben. Wann das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, ist derzeit noch offen.
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