nach dem Ergebnis der Bundestagswahl waren die verschiedensten Koalitionsvarianten möglich. Nun stehen alle Zeichen auf Ampelkoalition und damit auf Veränderungen – auch im Steuerrecht. Steuererhöhungen sollen erst einmal nicht geplant sein, auch soll es keine neuen Substanzsteuern wie die Vermögensteuer geben. Spannend bleibt es in jedem Fall.
Ähnlich spannend ist und bleibt es auch in der Umsatzsteuer. Beispielsweise beim Thema Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften oder der umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsräten.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns, wenn Sie bei Fragen und zur Diskussion auf uns zukommen.
Bleiben Sie zuversichtlich.
Ihre Karin Korte.