das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Weiterhin sind die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) und die damit verbundenen Maßnahmen deutlich zu spüren. Dies gilt auch für die Umsatzsteuer, denn zu Jahresbeginn wird der Zeitraum der Senkung der Umsatzsteuersätze auslaufen. Das Jahr 2021 hält weitere Änderungen bereit. So steht nun (wohl) endgültig das Ende der Brexit-Übergangszeit an. Unabhängig von einem möglichen Freihandelsabkommen müssen Unternehmen sich mit den Folgen auseinandersetzen. Für Juli 2021 sieht der Gesetzgeber die weitere Umsetzung des EU-Mehrwertsteuer-Digitalpakets vor und führt insbesondere für den Bereich E-Commerce einschneidende umsatzsteuerliche Änderungen ein.
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Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2021.
Ihre Karin Korte.