in unserem letzten Newsletter haben wir bereits auf die kommenden Änderungen ab dem 1.1.2020 aufgrund des Mehrwertsteuer-Aktionsplans der EU hingewiesen. Wir freuen uns, Ihnen hiermit eine weitere Ausgabe unserer vierteiligen Newsletter-Reihe zum Sonderthema „Mehrwertsteuer-Aktionsplan der EU“ zuzusenden.
In dieser Ausgabe stellen wir die Neuregelung zu den Nachweispflichten, insbesondere zum Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, vor. Zur Verdeutlichung der kommenden Änderungen haben wir Fragen formuliert und beantwortet. Sie müssen beurteilen, wie sich die Änderungen in Ihrem Unternehmen auswirken, Ihre Mitarbeiter schulen und die Prozesse und Ihre IT-Systeme anpassen. Sprechen Sie uns dazu gern an, wir stehen Ihnen bei der Umsetzung zur Seite und unterstützen Sie mit unseren Handlungsempfehlungen!