Im Zuge der von der EU-Kommission angekündigten bedeutenden Mehrwertsteuer-Reform sollen bereits zum 1.1.2019 die ersten Maßnahmen in Kraft treten. Während die EU-Kommission die Reformpläne inhaltlich weiter entwickelt, sind die Reaktionen auf Gesetzgebungsseite bisher ausgeblieben. Das birgt für Unternehmen und deren steuerliche Berater die Gefahr, relativ kurzfristig auf anstehende Änderungen reagieren zu müssen. Vor allem Unternehmen, die grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der Europäischen Union tätigen, sind von den geplanten Änderungen betroffen oder können von ihnen profitieren. Die Änderungen bauen dabei zum Großteil aufeinander auf. Unternehmen sind deshalb gut beraten, die Änderungen in Ihrer Gesamtheit anzugehen. Wie angekündigt, möchten wir Sie durch diese Newsletter-Sonderreihe auch weiterhin laufend über die aktuellen Entwicklungen übersichtlich informieren.
Sollte das Thema Ihr Interesse wecken, stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.