Immobilien sind beständig – ihre Besteuerung ist es nicht. Die Grunderwerbsteuer soll für Anteilsübertragungen verschärft, die Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer muss reformiert und der Mietwohnungsneubau soll steuerlich gefördert werden. Zudem hat der Gesetzgeber mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 bereits Verschärfungen für ausländische Investoren auf den Weg gebracht. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen aktuelle praxisrelevante Entwicklungen der Immobilienbesteuerung aufzeigen.
Wir laden Sie herzlich zu unserer kostenfreien Veranstaltung ein: