Berater der Berater
Durch die fortlaufende Änderung des UStAE, durch Änderungen der Gesetze und Verordnungen oder durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Gerichte ändert sich das Umsatzsteuerrecht besonders schnell und umfassend. Wir unterstützen Sie als externe Umsatzsteuerspezialisten dabei, für Ihre Mandanten den Durchblick zu behalten. Ob Zweitmeinung, fachliche Kompetenz oder zur Absicherung Ihrer Ergebnisse – wir garantieren Ihnen Mandatsschutz. Auf diese Weise können Sie Ihre Mandanten umfassend beraten.
Umsatzsteuerrechtliche Stellungnahmen für effektives Zeitmanagement
Die berufliche Praxis zeigt es immer wieder: Oft gibt es konkrete umsatzsteuerliche Fragestellungen, für deren Beantwortung im Berufsalltag schlicht die Zeit fehlt. Es kommt auch vor, dass sie so komplex oder speziell sind, dass sie nicht ohne Weiteres bearbeitet werden können.
Manchmal geht es auch um eine Zweitmeinung. Vielleicht auf Wunsch des Mandanten oder um eigene Arbeitsergebnisse abzusichern? Wir unterstützen Sie hierbei und bieten eine umsatzsteuerrechtliche Stellungnahme für Ihren Mandanten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Zeitgewinn
- fachliche Kompetenz
- professionelle Zweitmeinung
- Absicherung der Arbeitsergebnisse
- Mandantenschutz
- Zusammenarbeit unter Berufskollegen
(Gestaltungs-) Beratung für optimale Lösungen
Im Rahmen der (Gestaltungs-)Beratung werden Mandantentermine vorbereitet und optimale Lösungen für umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen erarbeitet. Auf Wunsch kann an Mandantenbesprechungen teilgenommen werden.
Wir sind Ansprechpartner für Sie und Ihre Mitarbeiter – und das ohne Risiko: Denn wir garantieren Ihnen in unserer Mandatsvereinbarung entsprechenden Mandatsschutz. Nutzen Sie uns als ausgelagerte Umsatzsteuerspezialisten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Vorbereitung von Mandantenterminen
- Erarbeitung optimaler Lösungen
- Teilnahme an Mandatsbesprechungen
- Mandantenschutz
Begleitung von Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen
Die professionelle Vorbereitung von Anfragen der Finanzverwaltung, das Erkennen möglicher Risiken im laufenden Prüfungsverfahren sowie die notwendige Aufbereitung des Sachverhalts gehören zu unseren Leistungen bei der Begleitung von Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung laufender Prüfungsanfragen und nehmen selbstverständlich an Besprechungen teil. Mit unserer langjährigen Umsatzsteuerexpertise stehen wir Ihnen bei Rechtsbehelfs- oder finanzgerichtlichen Verfahren mit Rat und Tat zur Seite.
Wir beraten Sie:
- Anfragen der Finanzverwaltung
- Identifikation möglicher Risiken
- Aufbereitung des Sachverhalts
- Besprechungsteilnahme
- Begleitung bei Rechtsbehelfs- oder finanzgerichtlichen Verfahren sowie Steuerstrafverfahren
Was bieten wir sonst für Sie und Ihre Mandanten
HLB Stückmann bietet Ihnen noch viele weitere Leistungen im Bereich der Umsatzsteuer an.
Wir beraten Sie:
- Mitarbeiterschulungen:
- themen- oder mandantenspezifisch
- Umsatzsteuer-Check:
- Würdigung der Leistungsbeziehungen
- Prüfung der Arbeitsabläufe
- IT-gestützte Systemprüfung