Risiken bei Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an eigene GmbH
Veröffentlicht: 3. März 2021 aus Steuern & Wirtschaft aktuell
Geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH, die coronabedingt nicht im Unternehmen, sondern im Homeoffice arbeiten, wird in einigen Magazinen empfohlen, ihr Arbeitszimmer an die GmbH zu vermieten. Ziel dieser Gestaltung ist ein steuerlicher Abzug sämtlicher Kosten für das Arbeitszimmer unter Vermeidung der Höchstbetragsgrenze von 1.250 €.
Bei dieser Gestaltung ist Vorsicht geboten, da die Vermietung zur Begründung einer sog. Betriebsaufspaltung führen kann. Die Vermietung wäre dann gewerbesteuerpflichtig und das Arbeitszimmer wird zum Betriebsvermögen dieses Besitzunternehmens. Umsatzsteuerlich kann sogar eine Organschaft mit der GmbH entstehen, die eine persönliche und uneingeschränkte Haftung des Gesellschafters für die Umsatzsteuerschulden der GmbH auslöst.
Das noch größere Risiko besteht aber darin, dass die GmbH-Anteile des Geschäftsführers automatisch zu Betriebsvermögen seines Besitzunternehmens werden. Spätestens mit der Beendigung der Vermietung endet dann auch die Betriebsaufspaltung. Hierbei werden die GmbH-Anteile zwangsläufig aus dem Besitzunternehmen in das Privatvermögen des Geschäftsführers überführt. Diese Überführung erfolgt steuerlich mit dem Verkehrswert der Anteile. Hierdurch werden sämtliche stille Reserven in den GmbH-Anteilen steuerpflichtig aufgedeckt. Das kann richtig teuer werden!
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