Mit Mut zur Veränderung
erfolgreich in die Zukunft
Sich von gewohnten Strukturen zu trennen und möglicherweise bisherige Erfolgsbausteine aufzugeben, ist nicht immer einfach. Dennoch ist genau das manchmal nötig, um das eigene Unternehmen auf Erfolgskurs zu halten. Besonders wichtig ist es, früh genug auf Veränderungen von außen zu reagieren. Wir sind für Sie immer auf dem aktuellen Stand und informieren Sie umgehend bei Änderungen, die Ihr Unternehmen betreffen. So bleibt immer ausreichend Zeit, um die beste Lösung für Sie zu entwickeln.
Wir für Sie im Bereich Unternehmenssteuerrecht:
Unterstützung bei der Rechtsformwahl
Wir analysieren, ob die Rechtsform Ihres Unternehmens (noch) ideal zu Ihren Zielen passt oder ob es eine bessere Alternative gibt. Ist das der Fall, ermitteln wir für Sie die passende Rechtsform. Auf Wunsch begleiten und beraten wir Sie im gesamten Prozess der Anpassung.
Beratung zu rechtlichen Strukturanpassungen
Bestimmte Entwicklungen erfordern Anpassungen auf rechtlicher Ebene, etwa wenn operative Geschäftsstrukturen verändert wurden oder die wirtschaftlichen Bedingungen sich geändert haben. In diesem Fall sind möglicherweise Aufspaltungen, Abspaltungen und Verschmelzungen von Unternehmen interessant – wir beraten Sie zu allen Themenbereichen.
Unterstützung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
Integrierte Finanzplanung, Unternehmensbewertung, Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung: Die Vorbereitungen für den Verkauf eines Unternehmens sind komplex. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten im Verkaufsprozess. Denken Sie über den Kauf eines Unternehmens nach, beraten wir Sie im Vorfeld zu Chancen und Risiken. Nach einer Transaktion veranlassen wir alles, was nötig ist, damit das neue Unternehmen rechtlich und steuerlich bestmöglich integriert wird.
Durchführung von Sonderprüfungen
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen sind für uns mehr als eine Pflichtaufgabe. Mit der Durchführung von Gründungs- Umwandlungs-, Verschmelzungsprüfung und Co. schaffen wir die Grundlage dafür, dass alle Umwandlungs- und Umstrukturierungsprozesse in Ihrem Unternehmen bestmöglich wirken können.
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
Vorsicht bei der Berechnung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld!
Nicht jeder Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist die Einhaltung der Bedingungen des neu eingeführten § 3 Nr. 28a EStG.Endlich Klarheit bei Rangrücktritt – BFH Urteil vom 19.8.2020
Der Bundesfinanzhof hat mit begrüßenswerter Klarheit entschieden, dass bei Rangrücktritten mit einem Bezug auf das „sonstige freie Vermögen“ ein Passivierungsverbot auch bei Vermögenslosigkeit der Schuldnerin nicht greift.Behandlung von Gesellschafterdarlehen aufgrund Covid-19-Rechtsprechung
Während der Corona-Krise gewährte neue Gesellschafterdarlehen werden insolvenzrechtlich privilegiert, wenn Sie zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 ausgereicht werden. Nicht satzungsgerechte Einladungen können zur Nichtigkeit von Beschlüssen führen.Steuerlicher Abzug der Kosten für die Erstausrüstung bestehender Kassen mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE)
Laut Bundesfinanzministerium können die Kosten für die nachträgliche Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.