Rat der Europäischen Union beschließt die Einführung der „quick fixes“ zum 01.01.2020
Stückmann Ad Hoc 2018/10
Der Rat der Europäischen Union hat am 02.10.2018 erstmals konkrete Beschlüsse zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Zuge der anstehenden Reform der Mehrwertsteuer getroffen. Neben der Umsetzung der „quick fixes“ zum 01.01.2020 wurde auch die Grundlage für eine ermäßigte Umsatzbesteuerung von elektronischen Medien beschlossen.
Die Europäische Kommission hatte bereits letztes Jahr eine weitreichende Reform der Mehrwertsteuer angekündigt. Neben den mittel- und langfristigen Änderungen sollten auch kurzfristige Anpassungen des bestehenden Rechtssystems erfolgen (sogenannte „quick fixes“).
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich nun erstmals auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen einigen können.
Der Rat der Europäischen Union hat am 02.10.2018 neue gesetzliche Regelungen für Konsignationslager, Reihengeschäfte, innergemeinschaftliche Lieferungen und Belegnachweise beschlossen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten und bedürfen noch der Umsetzung in nationales Recht. Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald der Entwurf zur Änderung der Richtlinien bekannt gegeben worden ist.
Sie dienen vor allem der Harmonisierung und Vereinfachung des europäischen Mehrwertsteuerrechts sowie der Betrugsbekämpfung. Die EU-Kommission hatte ursprünglich bereits eine Einführung dieser kurzfristigen Anpassungen zum 01.01.2019 vorgesehen.
Auf die Einführung des sogenannten Zertifizierten Steuerpflichtigen konnten sich die Mitgliedsstaaten bisher noch nicht einigen.
Außerdem hat der Rat beschlossen, den Mitgliedsstaaten die ermäßigte Besteuerung von elektronischen Medien zu ermöglichen.
Derzeit werden in Deutschland elektronische Medien (z.B. die E-Paper-Ausgabe einer Zeitung) mit 19 % und herkömmliche Druckmedien mit 7 % Umsatzsteuer besteuert.
Ansprechpartner
-
Dipl.-Finanzw. (FH)
Frank van der Burg, LL.M.Steuerberater
+49 521 2993394
Detail