News Umsatzsteuerberatung

Ortsbestimmung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit Grundstücken

Das Bundesfinanzministerium hat zu juristischen Dienstleistungen in Zusammenhang mit Grundstücken Stellung genommen. Danach sind zukünftig viele Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken zukünftig in dem Land steuerpflichtig, in dem das Grundstück belegen ist.

Der Ort von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken richtet sich nach dem sog. Belegenheitsprinzip und ist dort, wo das Grundstück liegt. Strittig ist häufig, welche Art von Dienstleistungen hierunten fallen.

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 05.12.2017 den Umsatzsteueranwendungserlass ergänzt und den Umfang der Dienstleistungen auf juristische Beratungen erweitert. Danach ist bei juristischen Dienstleistungen zu prüfen, ob diese im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen oder mit der Begründung oder Übertragung von bestimmten Rechten an Grundstücken stehen. Beispiele für grundstückbezogene Leistungen juristischer Art sind die Beratung hinsichtlich einer Steuerklausel in einem Grundstücksübertragungsvertrag oder das Aufsetzen und Verhandeln von Miet- und Pachtverträgen über ein bestimmtes Grundstück.

In den folgenden Fällen besteht aufgrund der Ausführungen des Bundesfinanzministeriums Handlungsbedarf:

  • Inländische Unternehmen oder Privatpersonen nehmen Beratungsleistungen hinsichtlich eines im Ausland gelegenen Grundstücks in Anspruch
  • Inländische Unternehmen oder Privatpersonen nehmen Leistungen eines ausländischen Beraters hinsichtlich eines im Ausland gelegenen Grundstücks in Anspruch
  • Beratungsleistungen eines in- oder ausländischen Beraters hinsichtlich eines im Inland gelegenen Grundstücks an ausländische Privatpersonen oder Unternehmen


Falls Sie Unterstützung bei einem der oben genannten Fällen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

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