Große EU-Reform der Mehrwertsteuer beginnt
Die EU-Kommission startet mit der Reform hin zu einem endgültigen Mehrwertsteuer-System. Damit beginnt eine Übergangsphase, in der von 2018 bis 2022 verschiedene Änderungen in Kraft treten sollen.
In der ersten Phase soll zunächst bis 2022 die Besteuerung von inner-gemeinschaftlichen Lieferungen umgestellt werden. Grenzüberschreitende Warenlieferungen sollen wie Inlandsumsätze im Bestimmungs-mitgliedstaat behandelt werden und dem dort anzuwendenden Steuersatz unterliegen. Der Leistende soll grundsätzlich Steuerschuldner sein und die USt in seinem Ansässigkeitsstaat über einen One-Stop-Shop anmelden. Allerdings soll während der ersten Phase – als Zwischenschritt – ein Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) auf den Erwerber möglich sein, wenn dieser den Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen hat.
In der zweiten Phase soll die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes auch für Dienstleistungen vom Leistenden erhoben werden. Steuer-schuldner soll dann für alle Lieferungen und Dienstleistungen nur noch der Leistende sein. Diese Erweiterung soll aber frühestens fünf Jahre nach Einführung und Evaluierung der ersten Phase erfolgen.
Während das endgültige Mehrwertsteuer-System in den nächsten Jahren schrittweise eingeführt wird, soll das derzeitige System sofort in folgenden Bereichen verbessert werden:
- Konsignationslager
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Voraussetzung für die Steuerbefreiung
- Reihengeschäfte
Die Überleitung zum endgültigen System ist die größte Reform der Umsatzsteuer seit Einführung des EU-Binnenmarktes. Daraus ergibt sich ein erheblicher Umstellungsbedarf, vor allem für Vertrieb, Buchhaltung und IT. Daher sollten sich die Unternehmen beizeiten darauf einstellen und bereits einen Fahrplan zur Umstellung ausarbeiten. Insbesondere sollten z. B. Projekte im Hinblick auf die Steuerfindung am neuen System ausgerichtet werden.