Die Umsatzsteuer fest im Griff haben
Das Umsatzsteuerrecht ist komplex und unterliegt ständigen Neuerungen. Unsere Umsatzsteuer-Spezialisten haben tagesaktuell alle Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Finanzverwaltungsauffassung im Blick. So können wir umgehend reagieren und mögliche Risiken für Ihr Unternehmen bereits im Vorfeld ausschließen. Damit schaffen wir die Basis für eine Umsatzsteuer, die das Tagesgeschäft als durchlaufender Posten wirtschaftlich erfolgsneutral begleitet. Dass Sie die Umsatzsteuer fest im Griff haben, werden Sie daran merken, dass Sie sie nicht mehr bemerken.
Ausgelagerte Umsatzsteuerberatung
und professionelle Unterstützung
Wir für Sie im Bereich Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Check
Die komplexen formalen Anforderungen des Umsatzsteuerrechts zu erfüllen ist eine Herausforderung. Wir unterstützen bei der Überprüfung und optimieren gemeinsam Verfahrensabläufe und Geschäftsprozesse.
Vorsteuervergütungsverfahren
Unterstützung beim Vorsteuervergütungsverfahren spart Kosten und erhöht die Liquidität. Wir informieren Sie über die Regularitäten, helfen bei der Antragstellung und bei der Implementierung ins ERP-System.
Umsatzsteuer-Compliance-Managementsystem
Haftungsrechtliche Risiken sind mithilfe eines gelebten Umsatzsteuer-Compliance-Managementsystems reduzierbar. Gemeinsam prüfen und optimieren wir Ihre internen Prozesse und unterstützen die Implementierung von Kontrollen.
Berater der Berater
Umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen können so komplex sein, dass die fachliche Kompetenz von Berufskollegen besonders zeitsparend ist. Wir unterstützen Sie und ihre Mitarbeiter dabei, zu Umsatzsteuerspezialisten zu werden.
Inhouse-Schulungen
Wenige Themen im Steuerrecht unterliegen einem so starken Wandel wie die Umsatzsteuer. Wir bieten Ihnen individuelle Umsatzsteuerschulungen vor Ort.
Grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Beratung
Wirtschaftsbeziehungen in andere Länder führen zu steuerlichen Verpflichtungen. Wir klären Sie über die Besonderheiten auf und bieten Einzelfalllösungen.
Beratung zu Grunderwerbsteuerbelastungen
Beim Erwerb von Grundstücken besteht Grunderwerbsteuerpflicht. Weniger bekannt ist: Sie kann auch die Folge von Umstrukturierungen im Unternehmen sein. Das kann unerwartet zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Wir kennen die Risiken und unterstützen Sie dabei, Grunderwerbsteuerbelastungen möglichst zu vermeiden.
Beratung zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen
Wir beraten Sie zum Thema Abzugsbeschränkungen, etwa zur sogenannten Zinsschranke oder zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. In diesem Zusammenhang prüfen wir für Sie die optimale steuerliche Gestaltung und die Berücksichtigung Ihrer Finanzierungsaufwendungen.
Beratungen zu Organschaften und Gruppenbesteuerung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sinnvoll, die Einkünfte von Mutter- und Tochtergesellschaft innerhalb einer Organschaft gemeinsam zu versteuern. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, planen mit Ihnen alle Schritte und begleiten die gesamte Ein- und Durchführung. Auch die notwendigen Verträge gestalten wir für Sie.
Betreuung des Tax Reportings
Wir begleiten ebenfalls alle formalen Aspekte rund ums Thema Steuern, etwa das Tax Reporting und das Tax Compliance Management. Wir prüfen für Sie die Tax Reportings innerhalb Ihrer Gruppe oder auch für Dritte. Zudem beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Tax Compliance und unterstützen Sie bei der Einführung eines entsprechenden Systems.
(§ 8c KStG)
Beratung zu Verlustabzugsbeschränkungen
(§ 8c KStG)
Wird ein Unternehmen umstrukturiert oder wechseln die Gesellschafter, kann es passieren, dass Verluste nicht mehr optimal genutzt werden können. Wir behalten für Sie jederzeit den Überblick und helfen so, einen möglichen Verlustuntergang zu vermeiden.
Beratungen zum Zollrecht
Die weiterhin zunehmende Internationalisierung von Güterströmen bedingt fachliches Know-How im Bereich des Zollrechts. Die Voraussetzungen zur Abwicklung von Zollverfahren, die Wahl des geeigneten Zollverfahrens, der zutreffende Zolltarif sowie die Zollwertbestimmung sind einige Beratungsfelder, bei denen wir Sie unterstützen können.
Beratungen zu Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuerliche Vereinfachungen sind an das Vorhandensein unterschiedlicher Voraussetzungen geknüpft. Ob Energie-, Strom-, Alkohol, Bier-, Schaumwein- bzw. Zwischenerzeugnis-, Kaffee- oder Tabaksteuer, wir beraten Sie gern im Bereich der Verbrauchsteuern.
Die Herstellung sowie der Vertrieb verbrauchsteuerpflichtiger Waren muss bis zum Gelangen in den steuerrechtlich freien Verkehr zollrechtlich bzw. verbrauchsteuerrechtlich überwacht werden. Dies setzt z. B. das Vorhandensein eines Steuerlagers voraus. Bei der Implementierung von Steuerlagern für Verbrauchsteuerzwecke stehen wir Ihnen zur Seite. Aufkommende Fragen im Bereich Energie-, Strom-, Alkohol, Bier-, Schaumwein- bzw. Zwischenerzeugnis-, Kaffee- oder Tabaksteuer beantworten wir Ihnen gern.
Umsatzsteuerliches Risiko minimieren
und Prozesse optimieren
Infomaterial
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Umsatzsteuer
Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung
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Vierte Ausgabe 2020
Brexit – Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen zum Jahresende
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Dritte Ausgabe 2020
Mehrwertsteuer-Aktionsplan der EU, Teil 4: Neuregelung von Reihengeschäften
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Zweite Ausgabe 2020
Mehrwertsteuer-Aktionsplan der EU, Teil 3: Neuregelung für Konsignationslager
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Umsatzsteuer
Erste Ausgabe 2020
Mehrwertsteuer-Aktionsplan der EU, Teil 2: Innergemeinschaftliche Lieferungen und der Belegnachweis
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Vierte Ausgabe 2019
Mehrwertsteuer-Aktionsplan der EU, Teil 1: Innergemeinschaftliche Lieferungen und der Belegnachweis
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Dritte Ausgabe 2019
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der EU
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Zweite Ausgabe 2019
Brexit
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Erste Ausgabe 2019
Brexit
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
Umsatzsteuerliche Folgen des Brexits – Verkürzung der Antragsfrist für Vorsteuervergütung bis zum 31. März 2021
Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, wurde die Frist zur Abgabe von Vorsteuervergütungsanträgen verkürzt.EuGH äußert sich kritisch zur Umsatzbesteuerung von Firmenwagen
Mit aktuellem Urteil vom 20.01.2021 verneint der EuGH die bisherige steuerliche Praxis zur generellen Umsatzbesteuerung der Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer in Deutschland.BMF-Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU
Am 10.12.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium Verwaltungsanweisungen zu den Auswirkungen des Brexits auf die Umsatzsteuer.Neues BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
Am 4.11.2020 nahm das Bundesfinanzministerium erneut zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze, insbesondere zu Fragen rund um die Rückkehr zu den „Normalsteuersätzen“, Stellung.BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen
Am 2.11.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium Verwaltungsanweisungen zu den seit 2019 geltenden Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen.Jahressteuergesetz 2020
Die Bundesregierung hat am 2.9.2020 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am Anfang steht und der Bundesrat bereits umfangreiche Änderungsvorschläge formuliert hat, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.Verkauf vermieteter Grundstücke ohne Umsatzsteuer
Der Verkauf eines vermieteten Grundstücks an ein anderes Unternehmen unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer, wenn der Käufer in die bestehenden Mietverträge eintritt.Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen wurde geregelt: Einzweck-Gutscheine unterliegen bereits bei Ausgabe der Umsatzsteuer. Bei Mehrzweck-Gutscheinen entsteht die Umsatzsteuer erst bei Einlösung.Umsatzsteuerliche Änderungen – Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 vom 17. Juli 2020
Nachdem am 29. Juni 2020 das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet worden ist, hat das Bundesministerium für Finanzen am 30. Juni 2020 nun auch das finale Anwendungsschreiben veröffentlicht.Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrichtungsgegenständen
Der Bundesfinanzhof hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände umsatzsteuerfrei zu vermieten sind, wenn auch das Grundstück umsatzsteuerfrei vermietet wird.Finales BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze vom 30. Juni 2020
Nachdem am 29. Juni 2020 das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet worden ist, hat das Bundesministerium für Finanzen am 30. Juni 2020 nun auch das finale Anwendungsschreiben veröffentlicht.Temporäre Umsatzsteuersatzsenkung: Nichtbeanstandungsregelung bei zu hohem Steuerausweis für B2B Umsätze im Juli
Das Bundesfinanzministerium hat am 23.06.2020 einen überarbeiteten Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens veröffentlicht. Dieser enthält, neben Klarstellungen und redaktionellen Anpassungen, insbesondere eine Nichtbeanstandungsregel.FAQ-Liste zur geplanten Umsatzsteuersatzsenkung ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 31.12.2020
Die geplante Umsatzsteuersatzsenkung stellt Unternehmen vor große organisatorische und technische Herausforderungen, da nur wenige Wochen Zeit für die notwendige Vorbereitung verbleiben. Unsere FAQ-Liste gibt Ihnen einen Überblick über die vorrangigen Themen und Fragestellungen im Rahmen der Umstellung.Die Große Koalition beschließt eine temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze in Deutschland
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf ein Konjunkturpaket zur wirtschaftlichen Bewältigung der Folgen der Corona-Krise geeinigt. Als wichtiger Teilaspekt wurde eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % vereinbart.Handlungsbedarf für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu niederländischen Einzelunternehmern
Die niederländische Steuerverwaltung hat neue Umsatzsteueridentifikationsnummern (USt-IdNr.) an in den Niederlanden registrierte Einzelunternehmer erteilt. Diese neuen USt-IdNr. müssen bereits ab dem 01.01.2020 verwendet werden. Die alten USt-IdNr. verlieren ihre Gültigkeit.Umsatzsteuerliche Organschaft als optionale Gruppenbesteuerung
Das Bundesfinanzministerium plant, die derzeitige umsatzsteuerliche Organschaft durch eine an europäischen Richtlinien angelehnte optionale Gruppenbesteuerung zu ersetzen. Dies geht aus einem im März 2019 veröffentlichten Eckpunktepapier hervor.EUGH: Tätigkeit von Aufsichtsräten nicht immer umsatzsteuerpflichtig
Der EUGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Tätigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrates unter bestimmten Umständen nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Es bleibt abzuwarten, wie die deutsche Finanzverwaltung auf das Urteil reagiert und ob es auch auf die Tätigkeit deutscher Aufsichtsräte anzuwenden ist.Bundesfinanzministerium veröffentlicht Schreiben zum deutschen Umsatzsteuerrecht nach einem „harten“ Brexit
Mit Blick auf einen möglichen „harten“ Brexit zum 12. April 2019 hat das Bundesfinanzministerium am 8. April 2019 eine Stellungnahme zu den Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuergesetz veröffentlicht.Bruchteilsgemeinschaft kein Unternehmer
Der Bundesfinanzhof hat am 22.11.2018 entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft keine Unternehmerin im umsatzsteuerlichen Sinne ist, da es dieser an der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit fehlt. Stattdessen sind die einzelnen Gemeinschafter selbst Unternehmer. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.Umsatzsteuerliche Neuerungen für den Handel auf Onlinemarktplätzen
Ab März 2019 gelten für Betreiber von Onlinemarktplätzen und indirekt auch für die registrierten Händler neue Pflichten zum Nachweis der umsatzsteuerlichen Registrierung.„Making Tax Digital“ – Großbritannien verpflichtet Unternehmen zur digitalen Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen
„Making Tax Digital“ – Großbritannien digitalisiert sein Besteuerungsverfahren. Unternehmen und natürliche Personen müssen zukünftig ihren Erklärungspflichten elektronisch nachkommen. Für die Umsatzsteuer erfolgt die Umstellung bereits ab dem 01.04.2019 und diese betrifft auch deutsche Unternehmen, die in Großbritannien steuerlich registriert sind.Betriebsveranstaltung: Berechnung des Kostenanteils pro Teilnehmer
Seit dem 1.1.2015 ist gesetzlich geregelt, dass die anteiligen Kosten einer Betriebsveranstaltungals Zuwendungen an die Arbeitnehmer zu deren Arbeitslohn gehören.
BMF verlängert Nichtbeanstandungsfrist für Konsignationslager bis Ende 2019
Stückmann ad hoc 2018/11Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 31.10.2018 die geltende Nichtbeanstandungsfrist für Lieferungen über ein inländisches Warenlager um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2019 verlängert.
Angleichung der Meldefristen zur Umsatzsteuer
Das Bundeskanzleramt prüft bürokratische Erleichterung durch Angleichung der Abgabefristen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen und Intrastat-Meldungen.Beschränkung der Umsatzsteuerbefreiung für die Umsätze der Seeschifffahrt
Das BMF hat im letzten Jahr für Umsätze in der Seeschifffahrt die Steuerfreiheit auf Vorstufenumsätze erweitert. Mit seinem Schreiben vom 5.9.2018 präzisiert das BMF nun die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit.Rat der Europäischen Union beschließt die Einführung der „quick fixes“ zum 01.01.2020
Stückmann ad hoc 2018/10Der Rat der Europäischen Union hat am 02.10.2018 erstmals konkrete Beschlüsse zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Zuge der anstehenden Reform der Mehrwertsteuer getroffen. Neben der Umsetzung der „quick fixes“ zum 01.01.2020 wurde auch die Grundlage für eine ermäßigte Umsatzbesteuerung von elektronischen Medien beschlossen.