Mit Umsicht und Weitsicht die Zukunft regeln
Vor allem inhabergeführte Familienunternehmen und Konzerne im Familienbesitz sollten sich frühzeitig um die Nachfolgeregelung kümmern. Das ist häufig kein einfacher Prozess, denn meist treffen hier viele unterschiedliche Interessen aufeinander. Neben der Nachfolge für den Unternehmensbereich müssen etwa auch alle Dinge rund um das Privatvermögen klar geregelt werden. Unsere Spezialisten unterstützen Sie mit viel Fachwissen und dem nötigen Fingerspitzengefühl bei der Weichenstellung für Ihr Unternehmen.
Wir für Sie im Bereich Nachfolgeberatung:
Zivilrechtliche Beratung
Wir beraten Sie zu erbrechtlichen Folgen sowie bei der Gestaltung von Testamenten, Erb-, Pflichtteilverzichts- und Eheverträgen.
Prüfung von Gesellschaftsverträgen
Wir überprüfen die Gesellschaftsverträge und achten insbesondere auf die Abstimmung mit notwendigen Testamenten. Bei Bedarf passen wir die Verträge an.
Prüfung ertragsteuerlicher Folgen
Wir prognostizieren die ertragsteuerlichen Folgen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) geplanter Übertragungen und entwickeln steueroptimierende Gestaltungen.
Durchführung von Strukturanalysen
Strukturanalysen zeigen an, ob und an welchen Stellen im Unternehmen es Optimierungspotenzial gibt. Ist das der Fall, machen wir Vorschläge zur Umstrukturierung und entwerfen die dazugehörigen Verträge. Nach Wunsch koordinieren wir den gesamten Prozess.
Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen
Wir bewerten für Sie Unternehmen und Beteiligungen, damit Sie mögliche wirtschaftliche und steuerliche Risiken und Folgen angemessen einschätzen können.
Beratung zu Stiftungen
Stiftungen und weitere gemeinnützige Organisationsformen sind ein probates Mittel für die Gestaltung von Unternehmensübergängen. Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten.
Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen
Sobald das Konzept steht, erstellen wir alle erforderlichen Dokumente für Sie, einschließlich der Erklärungen zur Feststellung des Unternehmenswertes.
Erstellung von Vollmachten und Patientenverfügungen
Auch wenn niemand gerne darüber nachdenkt: Notfälle sollten ebenfalls klar geregelt sein. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam die nötigen Dokumente. So bleiben Sie in allen Fällen handlungsfähig.