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Reform der EU-Entsenderichtlinie – Verschärfte Anforderungen beim internationalen Mitarbeitereinsatz

Die Reform der EU-Entsendungsrichtlinie ist beschlossen. Diese Richtlinie enthält bereits verbindliche Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen entsandter Mitarbeiter. Durch die Reform werden diese Bestimmungen zur Vermeidung von Sozialdumping weiter ausgebaut.

Nach gut zweijähriger Entscheidungsfindung einigten sich die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission auf eine Überarbeitung der EU -Entsenderichtlinie. Bereits im März 2016 hatte die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmerin in der EU vorgeschlagen. Mit der Reform der mittlerweile über 20 Jahre alten europäischen Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern werden für deutsche Unternehmen mit internationalen Mitarbeitereinsätzen weitere Verpflichtungen entstehen.

Die Reform der Entsendungsrichtlinie soll den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort weiter fördern, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Möglichkeit durch entsandte Mitarbeiter ein sogenanntes „Sozialdumping“ innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu betreiben, soll weiter eingeschränkt werden. Der Reformvorschlag sieht u.a. vor, dass entsandte Mitarbeiter regelmäßig lokalen Arbeitnehmern gleichgestellt werden und somit auch in den Genuss von lokalen Prämien, Zulagen oder Regelungen aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen im Ausland kommen.

Für das entsendende Unternehmen wird dies bedeuten, dass zu den bereits bestehenden Registrierungs- und Dokumentationspflichten für internationale Mitarbeitereinsätze weitere rechtliche Anforderungen an eine erfolgreiche Entsendepraxis hinzukommen werden. Die korrekte Durchführung von Entsendungen und Dienstreisen unter Berücksichtigung  und Kenntnis unterschiedlicher Vorschriften des betroffenen EU-Mitgliedstaats wird somit für die Unternehmen noch wichtiger.

Bereits in der aktuell vorliegenden Fassung der Entsendungsrichtlinie drohen bei Nichteinhaltung von Formalitäten im Entsendeprozess empfindliche Geldbußen für das deutsche Unternehmen.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragestellungen zu Entsendungen und internationalen Mitarbeitereinsätzen.

Ansprechpartner

  • Dipl.-Kfm.
    Marcus Kunert

    Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Partner

    +49 521 2993125

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  • Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht Marrie Landt

    Marrie Landt

    Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

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