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Französische Zusatzsteuer auf Dividenden zum 1.1.2018 abgeschafft
Seit dem 17.8.2012 wurden Dividenden einer französischen Kapitalgesellschaft mit einer Zusatzabgabe belastet. Betroffen waren Dividenden großer Kapitalgesellschaften (mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Mio. EUR Umsatz oder eine Bilanzsumme über 43 Mio. EUR). Die Abgabe ging zu Lasten der ausschüttenden Gesellschaft und belief sich auf 3 % der Dividende. Die Steuer führte zu einer definitiven Mehrbelastung, sie war für die Empfänger nicht anrechenbar. Diese Zusatzsteuer wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 abgeschafft, damit werden Dividenden, die nach dem 1.1.2018 ausgezahlt werden nicht mehr belastet.
Unternehmen, die in der Vergangenheit diese Zusatzsteuern auf Dividenden in Frankreich abgeführt haben, sollten überprüfen, ob diese zurückgefordert werden kann. Eine Rückforderung kann zum einen vor dem Hintergrund in Betracht kommen, dass die Zusatzsteuer sowohl von französischen Gerichten als auch vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde, zum anderen wurden bereits in der Vergangenheit Ausnahmen von der Zusatzsteuer eingeführt, deren Vorliegen es in dem jeweiligen Einzelfall zu überprüfen gilt.