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BMF-Schreiben zum
“Country-by-Country-Reporting”

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, müssen multinationale Unternehmensgruppe mit einem Gesamtumsatz von mindestens 750 Millionen Euro erstmals ein sog. „Country-by-Country-Reporting“ erstellen und elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Zu dem genauen Verfahrensablauf sowie speziell zu den technischen Anforderungen hat das BMF mit Schreiben vom 11. Juli 2017 nun Stellung bezogen.

Das BMF-Schreiben gibt Hinweise zum elektronischen XML-Format, in welchem der länderbezogene Bericht erstellt werden soll. Hierzu wird auf einen Leitfaden der OECD verwiesen. Hinsichtlich der eigentlichen Übermittlung der Daten verweist das BMF auf die Internet-Seite des Bundeszentralamtes für Steuern. Der Internetseite des BZSt kann entnommen werden, dass das „Country-by-Country-Reporting“ in den Jahren 2017 und 2018 per Anhang zu einer De-Mail übermittelt werden muss. Erst ab Januar 2019 können die Daten voraussichtlich unter Nutzung der Massendatenschnittstelle ELMA an das BZStOnline-Portal übertragen werden.

Die zu übermittelnden Daten werden in drei tabellarischen Anlagen zum BMF-Schreiben dargestellt. Diese entsprechen inhaltlich grundsätzlich dem Anhang zum Bericht der OECD zu Aktionspunkt 13 und umfassen z.B. länderbezogene Angaben zum Jahresergebnis vor Steuern, zu den gezahlten Ertragsteuern sowie zur Zahl der Mitarbeiter. Die tabellarischen Angaben können insgesamt in englischer Sprache übermittelt werden, wobei die als Freitextfeld konzipierte Tabelle 3 zwingend in englischer Sprache auszufüllen ist.

Weitere Details können dem BMF-Schreiben entnommen werden.

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