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USA: Steuerreform zur Finanzierung des Infrastrukturpakets

Veröffentlicht: 25. Oktober 2021 aus  Steuern & Wirtschaft aktuell

Am 13.9.2021 hat das US-Repräsentantenhaus den Gesetzentwurf der geplanten Steuerreform veröffentlicht. Zur Gegenfinanzierung des zuvor parteiübergreifend verabschiedeten Infrastrukturpakets sind Steuererhöhungen geplant. Die wichtigsten Änderungen aus Sicht deutscher Unternehmen haben wir nachfolgend zusammengestellt:

 

  • Bei der Körperschaftsteuer wird wieder ein Stufentarif eingeführt (18% bis 400.000 USD, 21% bis 5 Mio. USD, darüber 26,5%). Ab einem Einkommen von 10 Mio. USD soll zudem der Steuervorteil aus den ersten beiden Tarifstufen ratierlich eliminiert werden (sog. Phase-out).

  • Im Jahr 2018 hatten die USA eine Zinsschranke nach deutschem Vorbild eingeführt, die den Zinsabzug auf 30% des EBIT begrenzt. Nun soll eine weitere (zweite) Zinsschranke vermeiden, dass in international aufgestellten Konzernen (innerhalb der bereits bestehenden 30%-Beschränkung) eine übermäßige Fremdfinanzierung von US-Einheiten erfolgt.

  • Die begünstigte Besteuerung von Exporterträgen aus der Nutzung immaterieller US-Wirtschaftsgüter (sog. FDII „foreign derived intangible income“) wird abgeschwächt. Solche Einkünfte werden bisher einer niedrigeren effektiven Besteuerung unterworfen, indem pauschal 37,5 % hiervon bei der Einkommensermittlung abgezogen werden. Zukünftig sollen nur noch 21,875% dieser Einkünfte gekürzt werden dürfen, was eine höhere effektive Steuerlast zur Folge hat. Diese Regelung kollidiert auch weiterhin mit der deutschen Lizenzschranke.

  • Die Nachversteuerung von niedrig besteuerten Auslandsgewinnen aus immateriellen Wirtschaftsgütern wird verschärft (sog. GILTI-Einkommen „global intangible low taxed income“). Der Eingangsfreibetrag wird halbiert. Jede Tochtergesellschaft wird zukünftig isoliert betrachtet. Bei der Einkommensermittlung wird nur noch ein Betrag von 37,5% (bisher 50%) der Einkünfte gekürzt.


Die Änderungen sollen zum 1.1.2022 in Kraft treten.

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  • Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Juliane Lange

    Juliane Lange, LL.M., Essex (UK)

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