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Öffentliches Country-by-Country Reporting

Veröffentlicht: 7. Dezember 2021 aus  Steuern & Wirtschaft aktuell

Seit 2016 müssen multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. € jährlich sogenannte Country-by-Country-Reports erstellen und an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Hierbei handelt es sich um Berichte mit diversen Finanzzahlen je Land, u.a. Angaben zum Umsatz, dem Jahresergebnis und den gezahlten Ertragsteuern.


Bereits im April 2016 hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass multinationale Unternehmensgruppen diese Zahlen auch offenlegen sollen. Am 11.11.2021 stimmte das Europäische Parlament einer entsprechenden Änderung der Bilanzrichtlinie zu. Damit müssen multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 750 Mio. € künftig öffentlich machen, wie viele Steuern sie in jedem EU-Staat zahlen. Die Veröffentlichung muss in einem Unternehmensregister sowie auf der Website des Konzern-Mutterunternehmens erfolgen.


Nach der Bekanntgabe der neuen Regelungen im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Für betroffene Unternehmen sind die neuen Bestimmungen voraussichtlich erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden.

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    Juliane Lange, LL.M., Essex (UK)

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