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USA: Auswirkungen der neuen Zölle

Veröffentlicht: 27. Mai 2025 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2025
Von: Dr. Andreas Börger

US-Präsident Donald Trump hat in den vergangenen Wochen Zollerhöhungen angekündigt, umgesetzt und teilweise wieder zurückgenommen. Wie können Unternehmen mit dieser Rechtsunsicherheit umgehen und wer muss bei bestehenden Lieferverträgen für die neuen Zölle aufkommen?

 

Lieferverträge zwischen deutschen und US-amerika­nischen Unternehmen enthalten in aller Regel Vereinbarungen über die Zahlung von Einfuhrzöllen. Im internationalen Handel werden dafür sog. Incoterms verwendet. Bei einer Vereinbarung des Incoterms DDP (Delivered Duty paid = geliefert verzollt) ist beispielsweise der Verkäufer für den Einfuhrzoll verantwortlich. Im Schiffstransport sind die Incoterms FOB (Free on Board = frei an Bord) und CIF (Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht) beliebt, denen zufolge der Käufer den Einfuhrzoll zahlen muss.

Aber wer trägt nun die Mehrkosten durch die Zusatzzölle? Hierzu findet sich oft keine spezielle vertragliche Regelung, sodass rechtliche Unsicherheit entsteht. Zunächst spricht die Auslegung der Vertragserklärungen für die Annahme, dass die Partei, die für die Einfuhrzölle zuständig ist, auch das Risiko der unerwarteten Zolländerungen tragen muss. Letztendlich entscheidend ist aber, was vertraglich vereinbart ist, sodass die Zuständigkeitsfrage nicht pauschal beantwortet werden kann. Ist deutsches Recht anwendbar, können zudem in Fällen von besonderen Missverhältnissen gesetzliche Grenzen erreicht werden, sodass z. B. wegen Störung der Geschäftsgrundlage ein Anspruch auf Anpassung des Vertrags bestehen kann. Dafür sind die konkrete Zollveränderung und die Umstände des Einzelfalls entscheidend.

Um der Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken, sollten Unternehmen im internationalen Handel künftig spe­zielle Vertragsklauseln aufnehmen. Neben der konkreten Regelung der Zuständigkeit für neu erhobene Zölle können für sonstige unerwartete Ereignisse Generalklauseln eingeführt werden, durch die die Vertragsparteien bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen oder höherer Gewalt die Möglichkeit zur Vertragsanpassung haben.

EMPFEHLUNG

Unternehmen sollten die US-amerikanische Zollpolitik genau beobachten und in künftige Lieferverträge spezielle Vertragsklauseln aufnehmen, um die Möglichkeit einer Vertragsanpassung nicht zu verlieren.

Dr. Andreas Börger

Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner

+49 521 2993232 (Sekretariat)

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Internationale Steuerberatung

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 2-2025

Veröffentlicht: 26. Mai 2025

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