Neue Verrechnungspreisvorschriften für Finanztransaktionen
Veröffentlicht: 19. November 2024
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 4-2024
Von:
Juliane Lange
Durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (sog. Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024 wurden neue Regelungen für konzerninterne Finanzierungsbeziehungen eingeführt. Hierdurch ergeben sich auch Neuerungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise für konzerninterne Finanztransaktionen. Die neuen Vorschriften sind ab dem 1.1.2024 anzuwenden.
Durch das sog. Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 wurden neue Regelungen für konzerninterne Finanzierungsbeziehungen eingeführt. Danach mindert ein Aufwand aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung die Einkünfte des Steuerpflichtigen nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen betreffen einerseits die Anerkennung des Darlehens dem Grunde nach und andererseits die Bestimmung des fremdüblichen Zinssatzes. Zudem wurde definiert, dass die Vermittlung von Finanzmitteln in der Regel als risikoarme Dienstleistung gilt.
Am 14.8.2024 hat das Bundesfinanzministerium seine Auffassung zur Auslegung der Vorschriften in einem Entwurf zur Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 dargelegt und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
Steuerpflichtige sollten ihre Bepreisungsprozesse innerhalb der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe anhand folgender Punkte überprüfen:
- Durchführung einer Liquiditäts- und Finanzbedarfsanalyse der Finanzierungsbeziehungen mit verbundenen Gesellschaften
- Darstellung der prospektiven Kapitaldienstfähigkeit der Darlehensnehmer (z. B. mithilfe von Cashflow-Prognosen über die Laufzeit der einzelnen Darlehensbeziehungen)
- Überprüfung des Finanzierungszinssatzes unter Beachtung der Bonität der Unternehmensgruppe
- Überprüfung und ggf. Anpassung des Funktions- und Risikoprofils von Finanzierungsgesellschaften in der Unternehmensgruppe sowie erforderlichenfalls Anpassung der Vergütung
HINWEIS
Derzeit ist noch nicht absehbar, wann das Bundesfinanzministerium die endgültige Fassung der Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 veröffentlichen wird. Betroffene Unternehmen sollten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen zu konzerninternen Finanztransaktionen nebst der nun im Entwurf vorliegenden Verwaltungsauffassung die bestehenden und zukünftigen konzerninternen Finanztransaktionen überprüfen.

Juliane Lange, LL.M., Essex (UK)
Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
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