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Geplante Digitalisierung des Steuersystems in Japan

Veröffentlicht: 07. Dezember 2021 aus  Steuern & Wirtschaft aktuell

Zum 1.9.2021 wurde in Japan ein neues Ministerium für Digitalisierung eingerichtet. Es soll die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Japan bis 2025 abschließen.

Geplant ist auch eine Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Steuerdeklaration wird künftig mithilfe vorausgefüllter Steuererklärungen vereinfacht werden. Erklärungen und Anträge sollen ausschließlich digital eingereicht werden. Auskünfte und Steuerinformationen werden ohne persönlichen Kontakt und unter Einsatz Künstlicher Intelligenz erteilt werden, insbesondere durch Chatbots und Push-Benachrichtigungen.  

Auch die Arbeit der japanischen Finanzverwaltung wird umfassend digitalisiert. Steuererklärungen sollen künftig durch Datenabgleich (beispielsweise mit Daten von Banken und ausländischen Steuerbehörden) automatisiert geprüft werden. Bei etwaigen Abweichungen erfolgen automatische Rückfragen an den Steuerpflichtigen. Mithilfe Künstlicher Intelligenz sollen Risikoanalysen erstellt werden, um unvollständig oder nicht erklärte Sachverhalte aufzudecken.

Die Betriebsprüfung wird Erkenntnisse aus diesem Verfahren außerdem zur Einschätzung der steuerlichen Risiken in einem Unternehmen (sog. Tax Corporate Governance) verwenden. Geprüft werden dann schwerpunktmäßig Unternehmen mit einer schwachen Bewertung. Damit gewinnt die Tax Corporate Governance erheblich an Bedeutung. Die Betriebsprüfung soll künftig zudem nicht mehr Vor-Ort, sondern „Remote“ erfolgen.

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    Juliane Lange, LL.M., Essex (UK)

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