News Immobiliensteuerrecht

Verschärfung der Grunderwerbsteuer

Stückmann Ad Hoc 2018/6

Finanzminister der Bundesländer beschließen eine Verschärfung der Grunderwerbsteuer bei sog. share deals (Erwerb von Gesellschaftsanteilen)

Die Finanzminister der Bundesländer haben sich am 21.06.2018 mehrheitlich für eine Verschärfung der Grunderwerbsteuerregeln zu sog. Share Deals ausgesprochen. Bei diesen Share Deals wird nicht unmittelbar ein Grundstück erworben, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die ein Grundstück besitzt, oder die wiederum Anteile an einer Gesellschaft besitzt, die ein Grundstück besitzt, etc.

Nach ersten Informationen soll dieser indirekte Erwerb von Grundstücken zukünftig nur noch dann nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn weniger als 90% der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Bisher galt eine Grenze von 95%. Weitere Voraussetzung soll sein, dass innerhalb von weiteren 10 Jahren keine weiteren Anteile hinzuerworben werden. Bisher galt hier eine 5 Jahresfrist.

Da aufgrund dieser Ankündigung denkbar ist, dass der Gesetzgeber die entsprechende Gesetzesänderung rückwirkend zum heutigen Tage anordnet, sollten die angekündigten neuen Grenzen sicherheitshalber für alle aktuellen Projekte/Erwerbe beachtet werden.

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