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Grundsteuerreform – Aktueller Handlungsbedarf

Veröffentlicht: 2. September 2022 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Im Zuge der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer künftig nicht mehr anhand der bisherigen Einheitswerte, sondern auf Basis neu ermittelter Grundstückswerte berechnet. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Künftig wird die Grundsteuer nicht mehr anhand der bisherigen Einheitswerte, sondern auf Basis neuer Grundstückswerte berechnet. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.

Die Grundsteuerwerte werden auf den Stichtag 1.1.2022 für alle Grundstücke erstmals neu ermittelt. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung abgeben. Die entsprechenden Aufforderungen wurden durch alle Bundesländer mittels Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Zusätzlich wurden in Nordrhein-Westfalen die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und von Wohngrundstücken gesondert vom zuständigen Finanzamt informiert. Eigentümer von Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken und unbebauten Grundstücken werden nicht angeschrieben. Andere Bundesländer haben bestimmte Grundstückseigentümer ebenfalls informiert.

Die benötigten Daten sind in einer sog. Feststellungserklärung bis spätestens zum 31.10.2022 elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die Finanzämter wurden angewiesen, grundsätzlich keine Fristverlängerungen zu gewähren.

Wir empfehlen allen Grundstückseigentümern, sehr kurzfristig mit der Ermittlung der Daten zu beginnen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann und ggfs. auf externe Sachverständige bzw. Architekten für die Ermittlung von Bruttogrundflächen, Nutz- und Wohnflächen zurückgegriffen werden muss.

So gelingt die Erklärung zum Grundsteuerwert 2022

HINWEIS:

Es besteht dringender Handlungsbedarf, da die Frist zur elektronischen Abgabe der Grundsteuerwert-Erklärung laut derzeitiger Rechtslage zum 31.10.2022 endet. Ob eventuell eine Fristverlängerung erfolgt, wird derzeit diskutiert.

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