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Verschärfte Meldepflichten zum Transparenzregister

Veröffentlicht: 6. August 2021

Ab dem 01. August 2021 wurde die bußgeldbewehrte Meldepflicht zum Transparenzregister auf sämtliche Gesellschaften ausgeweitet. Denjenigen, die bisher von einer Meldefiktion profitieren, bleibt eine von der Gesellschaftsform abhängige Übergangsfrist.

Nachdem das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) am 1.8.2021 in Kraft getreten ist, wird das Transparenzregister zum Vollregister. Damit einher geht eine erhebliche Verschärfung der Meldepflichten von Gesellschaften bezüglich ihrer wirtschaftlich Berechtigten. Das bedeutet im Detail:

  • Die Meldepflicht im Transparenzregister zu wirtschaftlich Berechtigten gilt für alle rechtlichen Einheiten, z.B. auch börsennotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften.
  • Die sog. Meldefiktion, der zufolge eine Meldung unterbleiben kann, wenn die erforderlichen Informationen in anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister oder Gesellschafterliste einer GmbH) einsehbar sind, wird abgeschafft. Dies gilt auch für die Fälle eines fiktiv wirtschaftlich Berechtigten (z.B. den Geschäftsführer einer GmbH), dessen erforderliche Informationen im Handelsregister angegeben sind.
  • Für Unternehmen, die sich bisher auf die Meldefiktion berufen konnten, bestehen folgende Übergangsfristen, um die Meldung nachzuholen: AG, SE und KGaA bis zum 31. März 2022; GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022, in allen anderen Fällen bis zum 31.Dezember 2022.
  • Verantwortlich für die Umsetzung sind die einzelnen Rechtseinheiten. Diese müssen zukünftig auch Änderungen melden. Es entsteht also eine dauerhafte Complianceaufgabe.
  • Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder und eine Veröffentlichung des Verstoßes (sog. naming & shaming).


Wir unterstützen Sie gern bei der Erfüllung der Meldepflichten.

Wir beraten Sie gerne!

  • Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Börger

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  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Betriebsw. (FH) Thomas Kastner

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