News Digitalisierung und Compliance

Neue Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung

Veröffentlicht: 3. März 2021 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Der Gesetzgeber hat zum Jahresende eine Neuregelung der Rechtsgrundlagen für die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen vorgenommen.

Bisher bestand für die Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen lediglich eine Fragemöglichkeit. Nunmehr wird den Aktionären ein Fragerecht eingeräumt und der Vorstand darf lediglich darüber entscheiden, wie er die Fragen beantwortet. Nicht geregelt hat der Gesetzgeber jedoch die Gefahr, dass es durch eine systematische massenhafte Fragestellung zu einer „Störung“ der Hauptversammlung kommt. In einer regulären Hauptversammlung besteht die Möglichkeit der Redezeitbegrenzung, der Schließung der Rednerliste und der Schließung der Debatte durch den Versammlungsleiter. Hier wird die Praxis zeigen, inwieweit es zu derartigen Anwendungsfällen kommt.

Ebenfalls nicht geklärt ist die Frage, ob in der virtuellen Hauptversammlung auch die Möglichkeit zur Gewährung von Nachfragen zu eröffnen ist. Eine weitere Änderung betrifft Anträge von Aktionären. Diese gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragen der Aktionäre müssen einen Tag, Anträge 14 Tage vor der Hauptversammlung gestellt werden.

Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1.3.2021.

Steuern & Wirtschaft aktuell

Einblicke in steuerliche und rechtliche Veränderungen mit Perspektiven für neue Gestaltungsmöglichkeiten

mehr

Wir beraten Sie gerne!