News Digitalisierung und Compliance

Ende der Übergangsfrist für Registrierkassen

Veröffentlicht: 18. Mai 2022 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Alte Registrierkassen ohne technische Sicherheitseinrichtung müssen bis zum Ende des Jahres 2022 ausgetauscht werden, damit die Anforderungen aus der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung erfüllt werden.

Ende 2022 läuft die sog. Nichtbeanstandungsregelung für alte Registrierkassen aus. Gültig war die Ausnahmeregelung für Registrierkassen, die im Zeitraum 25.11.2010 bis 31.12.2019 angeschafft wurden und nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden konnten. Solche noch genutzten elektronischen Registrierkassen müssen nach der Kassensicherungsverordnung bis zum 31.12.2022 ausgetauscht werden, ansonsten riskieren Unternehmen ab dem 1.1.2023 Bußgelder von bis zu 25.000 €.

Bei der Anschaffung bzw. Auswahl neuer Kassen muss darauf geachtet werden, dass es sich bei der verwendeten technischen Sicherheitseinrichtung um ein zertifiziertes Produkt handelt, das die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erfüllt. Ziel der technischen Sicherheitseinrichtung ist die Gewährleistung der Authentizität und Integrität von Informationen, also im Fall der Registrierkassen von aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen. Die Kassenbetreiber können dabei zwischen einer hardwarebasierten Variante, zumeist mit USB-Stick oder MicroSD, oder einer Cloudlösung wählen.

Hinweis:

Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, ob die von ihnen verwendeten Registrierkassen die gesetzlichen Vorschriften zur technischen Sicherheitseinrichtung erfüllen.

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