E-Rechnung – Interaktiv
Ab dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Vorschriften zur E-Rechnung. Unternehmer müssen ab diesem Zeitpunkt bereit sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es eine Übergangsphase. Die Neuregelung bringt für Unternehmen teilweise unmittelbaren Handlungsbedarf mit sich, gleichzeitig bestehen insbesondere technische Unklarheiten und Fragen. Was unter einer E-Rechnung zu verstehen ist und zu welchem Zeitpunkt, welche Schritte umzusetzen sind, wird Im Rahmen der Veranstaltung durchleuchtet.
Fragen zum Thema E-Rechnungen können bereits im Vorfeld zur Veranstaltung gestellt werden – nutzen Sie hierfür bitte das Betrefffeld im Anmeldeformular zur Veranstaltung.
Datum: Dienstag, 24. September 2024 Dienstag, 24.09.2024
Uhrzeit: 10.00 bis 11.00 Uhr
Ort: Online
Art: Online-Seminar
Inhalt
- Definition der E-Rechnung (umsatzsteuerlich und technisch)
- Pflichten ab 01.01.2025
- Voraussetzungen zur verpflichtenden Ausstellungspflicht einer E-Rechnung
- Übergangsregelungen
- FAQ
Fragen im Vorfeld
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, bereits im Vorfeld des Online-Seminars Fragen an uns zu richten, die unsere Referenten während der Veranstaltung beantworten können. Bitte fügen Sie Ihre Fragen direkt im Betrefffeld Ihrer Anmeldung ein.
Um sicherzustellen, dass Ihre Fragen berücksichtigt werden, senden Sie diese bitte bis spätestens 17. September. Wir werten alle eingereichten Fragen aus und integrieren sie in das Seminar.