Corona Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III soll als zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe die Existenz der Antragsberechtigten sichern. Hierfür werden kurzfristige Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bereitgestellt sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt werden.
Datum:
Mittwoch,
23.
Juni
2021
Uhrzeit: 10:00 - 10:45 Uhr
Ort: Online-Seminar
Inhalt
- Antragsvoraussetzungen zur Erlangung der Überbrückungshilfe III
- Förderhöhe im Überblick
- Ermittlung der erstattungsfähigen Fixkosten
- Sonderregelungen einzelner Branchen
- Anwendbare Beihilferegelungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III
Zielgruppe
Unternehmen und Unternehmensgruppen mit Umsatzeinbrüchen im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 von mind. 30 % in mind. einem Monat
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme an dem Online-Seminar ist kostenfrei.
Referenten
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Dipl.-Kfm.
Jörn LinkermannWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
+49 521 2993327
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