Bielefeld und der Brexit
Im Sommer 2016 wurde im UK über den Brexit abgestimmt. Noch immer sind die Modalitäten des Austritts nicht geklärt. Die Unsicherheit wächst. Bielefelder Unternehmen sind befragt worden, welche Auswirkungen der Brexit auf die Unternehmen in der Region hat. Dietmar Engel, Partner bei HLB Stückmann, hat sich den Fragen gestellt.
Seit drei Jahren ist klar, dass der Brexit kommt. Was hat sich in dieser Zeit in Ihrem Arbeitsumfeld verändert? Spüren Sie eine Verunsicherung bei Ihren Mandanten?
Da der Brexit als ein uns alle betreffendes Thema nun schon länger im Raum steht, hat sich die Haltung hinsichtlich der Betreuung von Mandanten, die einen Bezug zur diesem Thema haben und in wirtschaftlichen Beziehungen stehen, gewandelt. Wir haben unsere Mandantschaft bereits im vergangenen Jahr mit Beginn der Brexit-Diskussion auf mögliche steuerliche und handelsrechtliche Szenarien und Problemstellungen aufmerksam gemacht und somit bereits begonnen präventiv „entgegenzuwirken“.
Nichtsdestotrotz hängen wir, was dieses Thema betrifft, ebenso in der Schwebe wie der Rest der Welt. Da es zum groß angekündigten Austritt Ende März nicht gekommen ist und sich die Problematik weiter hinzieht, entwickelt sich der Brexit zu einem immer undurchschaubareren und dadurch schwierig zu bewertenden Sachverhalt.
Welche Konsequenzen hätte ein „harter“ Brexit für Ihr Unternehmen bzw. für das internationale HLB-Netzwerk?
Wie bereits erwähnt, können mögliche Änderungen aktuell nicht mit Sicherheit benannt werden. Wir als HLB Stückmann sind nicht direkt betroffen, erleben aber natürlich die erwähnte Unsicherheit bei den Mandanten, was schon erhöhten Beratungsbedarf auslöst. International wird es spannend bleiben, da sich die Hauptniederlassung unseres internationalen Netzwerks in London befindet und es hier ggf. aus der neuen „Drittlandsrolle“ eventuell Veränderungen, zumindest für die EU Mitgliedsfirmen des Netzwerkes im Verhältnis zum internationalen Büro, geben kann.
Können Sie sich unter Umständen schon jetzt auf etwaige Veränderungen (Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Zölle etc.) vorbereiten? Oder ist das gar nicht möglich bzw. sinnvoll, solange die Modalitäten des Austritts nicht geklärt sind?
Für uns als Berater ist es unerlässlich, das Thema Brexit aufmerksam zu verfolgen, um schnell reagieren zu können, wenn sich echte gesetzliche Änderungen ankündigen. Durch die nochmalige Verschiebung ist allerdings Unsicherheit gewachsen, welcher „Deal“ nachher tatsächlich rauskommt. Persönlich halte ich es allerdings auch so, dass ich die hoffentlich nicht eintretende Variante des „No-Deal“ ebenfalls im Hinterkopf habe. Wir setzen auf Prävention: Wenn man Dingen im Vorhinein entgegenwirken kann, indem man an der ein oder anderen Stellschraube dreht, sollte man dies selbstverständlich tun. Hierauf weisen wir auch unsere Mandanten aktiv hin.