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Vermittlung einer Betriebsstätte durch gewerblich geprägte KG im Nicht-DBA-Fall

Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 29.11.2017 - I R 58/15
StuB 11/2018, S. 388-393


Mit Urteil vom 29.11.2017 – I R 58/15 hat sich der Bundesfinanzhof mit einer sehr bedeutsamen Fragestellung der internationalen Besteuerung von Personengesellschaften im Nicht-DBA-Fall befasst. Im Kern geht es darum, ob eine gewerblich geprägte Personengesellschaft eine inländische Betriebsstätte vermitteln kann, der Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften und die dazugehörigen Dividendenerträge zugeordnet werden können. Dieser Aspekt ist insbesondere für die Strukturierung von Inbound-Investments relevant, bei denen die Steuerbelastung oftmals entscheidend davon abhängt, ob die auf Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer definitiv wird oder nicht. Der Beitrag  analysiert die Entscheidung im Detail und stellt seine Folgen ausführlich vor.“

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  • Jan-Philipp Rupprecht

    Steuerberater

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