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Steuerliche Risiken bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Weiterbeschäftigung im Pensionsalter

Im Mittelstand erhalten geschäftsführende Gesellschafter häufig Pensionszusagen von ihrer GmbH. Der Vorteil besteht darin, dass die jährlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen bei der GmbH steuerlich abziehbar sind. Dagegen fallen die Steuern beim Gesellschafter erst im Zeitpunkt der Pensionszahlungen an. Auf diese Weise können ganz erhebliche Steuerstundungseffekte erzielt werden. Darüber hinaus kommt es häufig zu Vorteilen bei der Steuerprogression, weil das Einkommen der Gesellschafter-Geschäftsführer nach der Pensionierung sinkt.

Allerdings haben Pensionszusagen nicht nur Vorteile. Insbesondere in Fällen, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer über das vereinbarte Pensionsalter hinaus weiter tätig sein möchte und neben der Pension sein laufendes Gehalt bezieht, können sich erhebliche steuerliche Belastungen ergeben.

Eine Lösung kann im Abschluss eines Beratervertrags bestehen.

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  • Dipl.-Kfm.
    Dr. Wolfgang Zündorf

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

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  • Dr. Anja Rickermann, M.A.

    Steuerberaterin

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