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Sag‘ mir quando, sag‘ mir wann – Maßgeblicher Stichtag für das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei abweichendem Wirtschaftsjahr

FR 8/2020, S. 338-341

Aus den Regelungen des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs ergibt sich nicht eindeutig, welcher Erhebungszeitraum bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr maßgeblich ist. Vereinzelt wird vertreten, es komme auf den Erhebungszeitraum an, in dem das Wirtschaftsjahr endet, da dann der Gewerbeertrag des gesamten Wirtschaftsjahrs als bezogen gilt. Überzeugender erscheint es aus der Sicht der Verfasser hingegen, stets auf den Erhebungszeitraum des Dividendenbezugs abzustellen.

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