Prüfung von Insolvenzgründen im Rahmen der Abschlussprüfung: Haftung des Wirtschaftsprüfers für Insolvenzverschleppungsschäden
NWB WP Praxis 1/2019, S. 12-15
Nach der neueren BGH-Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern bei Krisenmandaten zeigen sich nun erste Urteile für die Pflichten des Wirtschaftsprüfers bei Abschlussprüfungen in Krisenfällen. Eine positive Fortführungsprognose (Going-Concern-Prämisse) muss im Rahmen der Abschlussprüfung stets überprüft werden, wenn die Bilanzierung – wie üblich – mit Fortführungswerten erfolgt. Die Rechtsprechung zeigt sich aber derzeit noch restriktiv in Bezug auf weitgehende Überprüfungen bei schwieriger Rechtslage. Nach den aktuellen Urteilen von Instanzgerichten gilt: Eine umfassende Rechts- und Wirtschaftlichkeitsberatung schuldet der Abschlussprüfer nicht.