Publikation

Offenlegung von Informationen als Teil der Unternehmensstrategie

IDW Verlag GmbH, Düsseldorf
Wpg Heft 24/2018 S. 1559-1566


Für Unternehmensgruppen, besonders im Mittelstand, gehört zur Unternehmensstrategie immer auch die Abwägung, welche Unternehmensdaten der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Vor allem die Bekanntgabe erzielter Margen oder bestehender Unternehmensstrukturen gegenüber Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden kann gegebenenfalls zu Nachteilen führen und soll daher gezielt gesteuert oder im Idealfall vermieden werden. Es besteht der Wunsch, den Informationsfluss soweit wie möglich selbst festzulegen. Hierzu gibt das HGB Bilanzierenden einige Möglichkeiten in Form der umfassenden Nutzung bestehender Gestaltungsspielräume und Wahlrechte. Beispielsweise durch Maßnahmen wie Leasing oder Factoring zur Reduzierung der Bilanzsumme und damit der Unterschreitung von Größenklassen, die Wahl der Rechtsform, die Einschaltung von Zwischenholdings, die Ausübung von Einbeziehungswahlrechten für Gruppenunternehmen oder auch den Abschluss von Entherrschungsverträgen oder Stimmbindungsverträgen können auch große Unternehmen die Pflicht zur Aufstellung von Konzernabschlüssen oder Teilkonzernabschlüssen vermeiden. Auf diese Weise können Informationen zielgerichtet gefiltert und ihre Veröffentlichung strategisch gesteuert werden. Der Beitrag soll das Spektrum bestehender Möglichkeiten aufzeigen und einzelne bislang – soweit ersichtlich – bislang noch nicht im Schrifttum dargestellte Optionen erläutern.

Autoren

  • Dipl.-Wi.-Math.
    Meike Wörmann

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

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  • Dipl.-Kfm.
    Anna Margareta Gehrs

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

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