Konsistente BGH-Rechtsprechung zur Wirtschaftsprüfung bei Kapitalanlagen: Folgerungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Beratungspraxis
NWB StuB 16/2019, S. 631 ff.
Der Wirtschaftsprüfer haftet nicht aus Prospekthaftung im engeren Sinne für testierte Jahresabschlüsse, die in einem Prospekt veröffentlicht wurden. Erfolgt die Prüfung von Jahresabschlüssen nicht eigens für ein Prospekt, können Anleger Schadenersatz nicht wegen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter geltend machen. Erfolgt eine Beratungsleistung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für ein Kapitalanlagemodell, bestehen große Haftungsgefahren. Denn Anleger können sich dann regelmäßig auf einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und andere direkte Haftungsansprüche berufen. Ob Versicherungsschutz besteht, ist indes teilweise fraglich.
Autoren
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Alexander Kirchner, M.A.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner
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