Jetzt Grunderwerbsteuererstattung prüfen und beantragen
Aufsatz von Wolfram Vogel in StuB,
Heft Nr. 16 vom 25.08.2017
In Kürze läuft die Frist für eine etwaige Erstattung der Grunderwerbsteuer ab. Betroffen sind alle Fälle, bei denen die Grunderwerbsteuer zwischen 1.1.2009 und Sommer 2015 ausgelöst wurde und Bemessungsgrundlage nicht die Gegenleistung war (sog. Ersatzbemessungsgrundlage; diese kommt insb. Bei Umwandlungen, verdeckten Einlagen in eine Kapitalgesellschaft, Anwachsungsfällen und bei Anteilsübertragungen zur Anwendung).
Der Gesetzgeber hat für diese grunderwerbsteuerbaren Vorgänge rückwirkend das Gesetz geändert. Das neue Recht kann günstiger sein und wird regelmäßig nur auf Antrag angewandt. Im Aufsatz werden einige Beispielssituationen ausgeführt, in denen die neue Rechtslage typischerweise eine günstigere Bemessungsgrundlage aufweist und in denen eine Prüfung einer Grunderwerbsteuererstattung unbedingt zu empfehlen ist.