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Einlagenrückgewähr von Drittstaatengesellschaften – Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 10.4.2019 - I R 15/16

StuB 01/2020, S. 18-21

Mit seiner Entscheidung vom 10.4.2019 hat der BFH erneut betont, dass eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr auch von Drittstaatengesellschaften möglich ist. Damit zeigt sich zum wiederholten Male die große Bedeutung der europäischen Grundfreiheiten, auf deren Basis die Entscheidung gefällt wurde. Daneben konkretisiert der BFH die Anforderungen an eine Einlagenrückgewähr. Der Beitrag ordnet die aktuelle BFH-Entscheidung in die Rechtsprechungsentwicklung ein und würdigt die Kernaussagen kritisch. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die konkreten Auswirkungen für die Praxis gelegt.

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