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Einheits-KG: BFH bejaht gewerbliche Prägung und schafft damit Rechtssicherheit

StuB, Ausgabe 23-24/2017, S. 890-895

Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 13.7.2017 - IV R 42/14
Der Bundefinanzhof schafft mit seinem Urteil vom 13.07.2017 (IV R 42/14) Rechtssicherheit zur Frage der gewerblichen Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG.

Bislang war höchstrichterlich nicht geklärt, ob eine sog. „Einheits-GmbH & Co. KG“, die selbst keine originäre gewerbliche Tätigkeit ausübt, die Voraussetzungen der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG erfüllt. Mit Urteil vom 13.07.2017 hat der BFH diese Frage zu Gunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Somit besteht jetzt Rechtssicherheit zur gewerblichen Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG für die steuerliche Gestaltungsberatung.

In der Beratungs- und Gestaltungspraxis für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Familienunternehmen wird die gewerblich geprägte Einheits-KG oftmals als Gestaltungsinstrument gewählt, wenn die Gesellschaft selbst keine originär gewerbliche Tätigkeit ausführt.

Vgl. Newsmitteilung vom 18.09.2017
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