Publikation

Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung - Das Risiko der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit

NWB Erben + Vermögen 3/2019 S. 85 ff.

Die Selbstanzeigeberatung bedarf einer genauen Prüfung des Sachverhalts und erfordert genaue Kenntnisse des Steuer- und Strafrechts. So muss eine ordnungsgemäße Nacherklärung beispielsweise dem sog. Vollständigkeitsgebot genügen. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Berechnung der Verjährungsfristen zu legen. Wie das zum 1. Juli 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ in Selbstanzeigemandaten umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Die Erfahrungen in der Praxis lassen jedoch befürchten, dass mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu rechnen sein wird. Der Beitrag stellt die Selbstanzeige bei „kontaminiertem Nachlassvermögen“ dar und nimmt kritisch zum „Recht der Vermögensabschöpfung“ Stellung.

Website

Autoren

  • Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Christian Hahn

    Christian Hahn, LL.M.

    Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

    +49 521 2993238 (Sekretariat)

    Detail