Die gewerbesteuerliche Behandlung von Drittstaatendividenden verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit - Anmerkungen zum EuGH-Urteil vom 20.09.2018 - C-685/16
StuB 23/2018, S. 864-869
Die Entscheidung des EuGH vom 20.9.2018 in der Rechtssache EV/FA Lippstadt zeigt dem deutschen Gesetzgeber erneut die unionsrechtlichen Grenzen im Bereich der direkten Steuern auf. Dieses Mal betraf es die gewerbesteuerliche Behandlung von Drittstaatendividenden. Nach Auffassung des EuGH verstößt § 9 Nr. 7 GewStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Der Beitrag stellt die überaus praxisrelevante Entscheidung vor und unterzieht sie einer detaillierten Bewertung. Schwerpunkte werden dabei auf die Analyse der Entscheidungsgründe sowie die Auswirkungen der Entscheidung gelegt.
Autoren
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Dipl.-Kfm.
Prof. Dr. Oliver MiddendorfWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
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