Publikation

Die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017

Fallbeispiel zum Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

WPg 09/2017, Seite 522-529

Die Besondere Ausgleichsregelung laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung stromkostenintensiver Unternehmen oder selbständiger Unternehmensteile sowie Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen. Das Ziel dieser bewussten Privilegierung liegt darin, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen zu erhalten und einer drohenden Produktionsverlagerung in das Ausland vorzubeugen. Im vorliegenden Beitrag werden vor allem die aus Sicht des Wirtschaftsprüfers notwendigen Tätigkeiten hinsichtlich des zu erteilenden Prüfungsvermerks und die typischen Fallstricke im Rahmen der Prüfung der von den Unternehmen gemachten Angaben anhand eines Fallbeispiels dargestellt.

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Autoren

  • Dipl.-Kfm.
    Anna Margareta Gehrs

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

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  • Dipl.-Kfm.
    Jörn Linkermann

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

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  • Malte Plumeyer, M.Sc.

    Steuerberater

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