Die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017
Fallbeispiel zum Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
WPg 09/2017, Seite 522-529
Die Besondere Ausgleichsregelung laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung stromkostenintensiver Unternehmen oder selbständiger Unternehmensteile sowie Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen. Das Ziel dieser bewussten Privilegierung liegt darin, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen zu erhalten und einer drohenden Produktionsverlagerung in das Ausland vorzubeugen. Im vorliegenden Beitrag werden vor allem die aus Sicht des Wirtschaftsprüfers notwendigen Tätigkeiten hinsichtlich des zu erteilenden Prüfungsvermerks und die typischen Fallstricke im Rahmen der Prüfung der von den Unternehmen gemachten Angaben anhand eines Fallbeispiels dargestellt.