Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Eine erste Einschätzung aus Beratersicht
StuB 15/2018, S. 549-553
In der mittlerweile länger andauernden, aber weiterhin aktuellen Diskussion um Steuervermeidung und Steuermissbrauch ist auch immer wieder die Einführung einer Anzeigepflicht für aggressive Steuergestaltungen gefordert worden. Auf EU-Ebene wurde diesen Forderungen nun mit einer Richtlinie zur Meldepflicht grenzüberschreitender Gestaltungen entsprochen. Es besteht eine Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 31.12.2019. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Richtlinie zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltung aus Sicht der steuerberatenden Berufe. Hierbei wird ein Fokus auf die bestehenden Auslegungsfragen gelegt und es werden mögliche Probleme bei der praktischen Anwendung herausgearbeitet.
Autoren
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Dipl.-Kfm.
Prof. Dr. Oliver MiddendorfWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
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