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Verlängerung der gesetzlichen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung

Veröffentlicht: 25. Oktober 2021 aus Steuern & Wirschaft aktuell

Im Zuge der Coronapandemie hatte der Gesetzgeber ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet, das unter anderem eine Abweichung von der bisherigen Präsenzpflicht bei Hauptversammlungen vorsieht. Diese ursprünglich bis Ende 2021 geltenden Regelungen wurden nun bis zum 31.8.2022 verlängert, um auch in der Hauptversammlungssaison 2022 eine (rechts-)sichere virtuelle Durchführung zu ermöglichen.

Hiermit werden auch einige kritisch gesehenen Regelungen zum Rede- und Fragerecht im Jahr 2022 anwendbar bleiben. So kann beispielsweise vorgesehen werden, dass Fragen der Aktionäre bis zu zwei Tage vor der Versammlung einzureichen sind und andernfalls nicht berücksichtigt werden. Auch die Äußerungsmöglichkeiten von Aktionären im virtuellen Raum können stark begrenzt werden.

Nach der genannten Übergangslösung wird in der kommenden Legislaturperiode eine Reform des Rechts der Hauptversammlung erwartet. Als sicher erscheint, dass auch künftig von der generellen Präsenzpflicht abgewichen wird. Inwiefern die übrigen Änderungen über 2022 hinaus bestehen bleiben, ist unklar.

Abseits der gesetzlichen Reformbestrebungen eröffnet der Gesetzgeber den Gesellschaften schon jetzt die Möglichkeit, über die eigene Satzung weitreichende Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen zu treffen. Damit kann schon frühzeitig (Rechts-)Sicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.

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