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Qualifizierungschancengesetz

aus Steuern & Wirschaft aktuell

Aufgrund der im Zuge der Digitalisierung gestiegenen Anforderungen an die Arbeitnehmer ist nach Auffassung des Gesetzgebers ein vergrößertes Weiterbildungsangebot unerlässlich geworden. Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben ab dem 1.1.2019 Arbeitnehmer ganz unabhängig von Alter, Beschäftigtenanzahl im Betrieb oder ursprünglicher Ausbildung ein Recht auf Beratung zur Weiterbildung.

Für Unternehmer bietet das Gesetz Chancen, da die Weiterbildung der Mitarbeiter durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird – u. a. durch Lohnkostenzuschüsse, wenn die Arbeitnehmer für die Weiterbildung mit vollen Bezügen freigestellt werden. Weiterbildungskosten für Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können bis zu 100 % gefördert werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind bis zu 50 % Zuschuss möglich.

Voraussetzung hierfür ist jedoch u. a., dass die Weiterbildung nicht auf den aktuellen Arbeitsplatz bezogen sein darf, sondern den Arbeitnehmer für die komplexeren Arbeiten in der Zukunft vorbereitet.

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